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	<title>Kommentare für www.andreas-heisig.de</title>
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	<link>http://andreas-heisig.de</link>
	<description>Persönliches und Politisches</description>
	<lastBuildDate>Fri, 30 Dec 2011 18:22:21 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Umkleidezeit ist Arbeitszeit von Andreas Heisig</title>
		<link>http://andreas-heisig.de/2010/05/20/umkleidezeit-ist-arbeitszeit/comment-page-1/#comment-252</link>
		<dc:creator>Andreas Heisig</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 18:22:21 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Radloff!

In dem in diesem Beitrag angeführten Urteil geht es mir primär um diesen Passus:

&quot;2. Umkleidezeiten gehören zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, wenn das Umkleiden einem fremden Bedürfnis dient und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllt. Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung ist nicht lediglich fremdnützig und damit nicht Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auch auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45, 51) .&quot;

Dabei beziehe ich mich auf die Situation in unserer Klinik vor Ort:
Die Dienstkleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden.
Die Dienstkleidung trägt das Logo der Klinik.
Ich sehe keinen Grund, wieso dies bei einem Ikeamitarbeiter anders sein soll, als bei einer Pflegekraft.

Weitere Urteile:
http://andreas-heisig.de/2011/06/07/umkleidezeit-ist-nach-wie-vor-arbeitszeit/

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Heisig</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Radloff!</p>
<p>In dem in diesem Beitrag angeführten Urteil geht es mir primär um diesen Passus:</p>
<p>&#8220;2. Umkleidezeiten gehören zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, wenn das Umkleiden einem fremden Bedürfnis dient und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllt. Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung ist nicht lediglich fremdnützig und damit nicht Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und &#8211; ohne besonders auffällig zu sein &#8211; auch auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 11. Oktober 2000 &#8211; 5 AZR 122/99 &#8211; BAGE 96, 45, 51) .&#8221;</p>
<p>Dabei beziehe ich mich auf die Situation in unserer Klinik vor Ort:<br />
Die Dienstkleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden.<br />
Die Dienstkleidung trägt das Logo der Klinik.<br />
Ich sehe keinen Grund, wieso dies bei einem Ikeamitarbeiter anders sein soll, als bei einer Pflegekraft.</p>
<p>Weitere Urteile:<br />
<a href="http://andreas-heisig.de/2011/06/07/umkleidezeit-ist-nach-wie-vor-arbeitszeit/" rel="nofollow">http://andreas-heisig.de/2011/06/07/umkleidezeit-ist-nach-wie-vor-arbeitszeit/</a></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,</p>
<p>Andreas Heisig</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Umkleidezeit ist Arbeitszeit von Max Radloff</title>
		<link>http://andreas-heisig.de/2010/05/20/umkleidezeit-ist-arbeitszeit/comment-page-1/#comment-251</link>
		<dc:creator>Max Radloff</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 16:55:48 +0000</pubDate>
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		<description>Händewaschen als Arbeitszeit

Nach Inkrafttreten des TVöD besteht im öffentlichen Dienst grundsätzlich keine Vergütungspflicht für Umkleidezeiten als Vor- bzw. Nachbereitungszeiten. 
Etwas anderes gilt jedoch für Zeiten der Desinfektion, bei der der Arbeitnehmer bereits besondere Sorgfaltspflichten zu beachten hat.
In einem jetzt vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Rechtsstreit führt dies zum Beginn der vergütungspflichtigen Arbeit mit der ersten vom Arbeitgeber geforderten Desinfektion der Hände.
Sowohl der Umkleidevorgang als auch die Handdesinfizierung stellen eine Dienst- bzw. Arbeitsleistung des Klägers im Sinne von § 612 Abs. 1 BGB dar. Arbeit ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Umkleiden und Waschen dienen dann einem fremden Bedürfnis, wenn sie nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllen. Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung, die notwendig im Betrieb angelegt werden muss und dort nach Beendigung der Tätigkeit zu verbleiben hat und ohne die der Arbeitnehmer seine Arbeit gar nicht aufnehmen darf, dient nicht gleichermaßen einem eigenen Bedürfnis des Arbeitnehmers, sondern vorwiegend dem fremden Bedürfnis des Arbeitgebers. In solchen Fällen ist daher das Umkleiden selbst, obwohl Vorbereitungshandlung, fremdnützig, nicht erst die anschließende Tätigkeit. Dies gilt in einem solchen Falle auch für das Waschen und Umkleiden nach Beendigung der geschuldeten Tätigkeit1.
Der Kläger ist arbeitsvertraglich verpflichtet, während seiner Tätigkeit als Pfleger auf der Intensivstation eine genau vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen, diese nur im Umkleideraum auf der Intensivstation anzulegen, sie nach Tätigkeitsende dort zurückzulassen und beim Betreten der Intensivstation eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Diese ist – was die Beklagte nicht in Frage gestellt hat – zum Schutze des Klägers auch am Tätigkeitsende vorzunehmen. Umkleiden und Desinfizieren vor und nach der vertraglich geschuldeten Haupttätigkeit sind daher für den Kläger fremdnützig und stellen damit eine Arbeitsleistung im Sinne von § 612 Abs. 1 BGB dar.
Soweit die Vorbereitung auf die Hauptleistung bzw. deren Beendigung eine qualifizierte Desinfektion der Hände erfordert, kann der Kläger eine Vergütung erwarten. Dagegen gilt dies nicht für reine Umkleidezeiten.
Die Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme2.
Keine Vergütung für die Umkleidezeit
Eine objektive Vergütungserwartung für die Zeiten, in denen der Kläger sich für den Dienst lediglich umzieht, besteht allerdings nicht. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes wie dargelegt keine Regelung mehr über den Beginn und das Ende der zu vergütenden Arbeitszeit oder zu den notwendigen Umkleidezeiten gemacht haben. § 22 Abs. 4 TVÜ-VKA zeigt unmissverständlich, dass sich die Tarifvertragsparteien aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.10.2000 darüber bewusst waren, dass dies, abgesehen vom Bestehen wirksamer günstigerer Regelungen, zu einer Änderung des Vergütungsanspruchs für die erforderlichen Umkleidezeiten führen wird. Der Wegfall der Regelung des § 15 Abs. 7 BAT durch Inkrafttreten des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes kann daher nur dahingehend verstanden werden, dass die Tarifvertragsparteien grundsätzlich von keiner Vergütungsbedürftigkeit derartiger Vorbereitungshandlungen ausgingen.
Eine gegenteilige Verkehrssitte ergibt sich auch nicht aus der Fremdnützigkeit des Umkleidens. Diese begründet lediglich, dass es sich bereits um eine Arbeitsleistung im Sinne von § 612 BGB handelt, nicht aber, dass für diese Dienstleistung auch eine Vergütung erwartet werden darf.
Ohne hinreichende Aussagekraft für die Vergütungserwartung ist ebenso der Ort des Umkleidens. Dass der Kläger sich in unmittelbarer Nähe zu seinem Arbeitsplatz auf der Intensivstation umzuziehen hat, vermag allenfalls die betriebliche Notwendigkeit zu unterstreichen. Sie stellt aber kein Erschwernis dar, aufgrund dessen ausnahmsweise eine Vergütungserwartung abgeleitet werden könnte.
Vergütung für die Zeit der Handdesinfektion
Eine andere Beurteilung ergibt sich dagegen für die vom Kläger vorzunehmende qualifizierte Desinfizierung der Hände.
Hierbei handelt es sich anders als bei vor und nach der Arbeit erforderlichen Waschzeiten um einen spezifischen Rüstvorgang, bei dem der Kläger über einen im beruflichen Leben stets zu erwartenden Sauberkeitsstandard erheblich hinausgehende qualitative Anforderungen, die ausschließlich dem Fremd- und Eigenschutz vor Infektionen dienen, zu befolgen hat. Eine Nichtbeachtung der vorgegebenen Regeln, wie die Desinfektion im Einzelnen vorzunehmen ist, beispielsweise eine lediglich flüchtige Desinfektion, würde bereits eine erhebliche Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten des Klägers darstellen. Aufgrund der qualifizierten Vorgaben für die Ausführung dieses Rüstvorgangs, einschließlich der hierfür vorgegebenen Mindestdauer sowie seiner Bedeutung für das Leben und die Gesundheit der Patienten der Beklagten, unterscheidet sich die vom Kläger vorzunehmende Händedesinfektion maßgeblich von einfachen Rüstvorgängen wie einem bloßen Anlegen von Arbeitskleidung sowie einer normalen Reinigung der Hände.
Wird aber wie hier der Rüstvorgang aufgrund seiner Bedeutung für die Hauptleistung mit besonderen Sorgfaltspflichten des Arbeitnehmers verbunden, gebietet es die Verkehrssitte, dass dieser bereits qualifizierten Arbeitsleistung, sofern keine entgegenstehende ausdrückliche Regelung getroffen wurde, eine Vergütung gegenübergestellt wird.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 2010 – 3 Sa 24/08
1.BAG 11.10.2000 – 5 AZR 122/99 – AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arbeitszeit↩
2.BAG 11.10.2000, a.a.O.↩


Quelle: http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/haendewaschen-als-arbeitszeit-317702




Sehr geehrter Herr Heisig,

es ist leider etwas komplizierter ...
Gibt es eine Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung
und/oder Regelungen im Arbeitsvertrag, Hygieneverordnungen,
die eine qualifizierte Händedesinfektion vor dem Ankleiden
der Dienst-/Berufskleidung (z. B: OP-/Intensivstation) festlegt.
In einem Tarifvertrag kann es auch geregelt werden.

In dem von Ihnen zitierten Urteil ging es um IKEA-Berufskleidung.

Siehe auch:
BAG · Urteil vom 18. Mai 2011 · 5 AZR 181/10 (hier gings um einen Intensivpfleger)
LAG München 6 Sa 969/10 (ArbG München 20 Ca 12646/09) (hier um eine OP-Bereich)

Mit freundlichen Grüßen
Max Radloff</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Händewaschen als Arbeitszeit</p>
<p>Nach Inkrafttreten des TVöD besteht im öffentlichen Dienst grundsätzlich keine Vergütungspflicht für Umkleidezeiten als Vor- bzw. Nachbereitungszeiten.<br />
Etwas anderes gilt jedoch für Zeiten der Desinfektion, bei der der Arbeitnehmer bereits besondere Sorgfaltspflichten zu beachten hat.<br />
In einem jetzt vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Rechtsstreit führt dies zum Beginn der vergütungspflichtigen Arbeit mit der ersten vom Arbeitgeber geforderten Desinfektion der Hände.<br />
Sowohl der Umkleidevorgang als auch die Handdesinfizierung stellen eine Dienst- bzw. Arbeitsleistung des Klägers im Sinne von § 612 Abs. 1 BGB dar. Arbeit ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Umkleiden und Waschen dienen dann einem fremden Bedürfnis, wenn sie nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllen. Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung, die notwendig im Betrieb angelegt werden muss und dort nach Beendigung der Tätigkeit zu verbleiben hat und ohne die der Arbeitnehmer seine Arbeit gar nicht aufnehmen darf, dient nicht gleichermaßen einem eigenen Bedürfnis des Arbeitnehmers, sondern vorwiegend dem fremden Bedürfnis des Arbeitgebers. In solchen Fällen ist daher das Umkleiden selbst, obwohl Vorbereitungshandlung, fremdnützig, nicht erst die anschließende Tätigkeit. Dies gilt in einem solchen Falle auch für das Waschen und Umkleiden nach Beendigung der geschuldeten Tätigkeit1.<br />
Der Kläger ist arbeitsvertraglich verpflichtet, während seiner Tätigkeit als Pfleger auf der Intensivstation eine genau vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen, diese nur im Umkleideraum auf der Intensivstation anzulegen, sie nach Tätigkeitsende dort zurückzulassen und beim Betreten der Intensivstation eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Diese ist – was die Beklagte nicht in Frage gestellt hat – zum Schutze des Klägers auch am Tätigkeitsende vorzunehmen. Umkleiden und Desinfizieren vor und nach der vertraglich geschuldeten Haupttätigkeit sind daher für den Kläger fremdnützig und stellen damit eine Arbeitsleistung im Sinne von § 612 Abs. 1 BGB dar.<br />
Soweit die Vorbereitung auf die Hauptleistung bzw. deren Beendigung eine qualifizierte Desinfektion der Hände erfordert, kann der Kläger eine Vergütung erwarten. Dagegen gilt dies nicht für reine Umkleidezeiten.<br />
Die Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme2.<br />
Keine Vergütung für die Umkleidezeit<br />
Eine objektive Vergütungserwartung für die Zeiten, in denen der Kläger sich für den Dienst lediglich umzieht, besteht allerdings nicht. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes wie dargelegt keine Regelung mehr über den Beginn und das Ende der zu vergütenden Arbeitszeit oder zu den notwendigen Umkleidezeiten gemacht haben. § 22 Abs. 4 TVÜ-VKA zeigt unmissverständlich, dass sich die Tarifvertragsparteien aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.10.2000 darüber bewusst waren, dass dies, abgesehen vom Bestehen wirksamer günstigerer Regelungen, zu einer Änderung des Vergütungsanspruchs für die erforderlichen Umkleidezeiten führen wird. Der Wegfall der Regelung des § 15 Abs. 7 BAT durch Inkrafttreten des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes kann daher nur dahingehend verstanden werden, dass die Tarifvertragsparteien grundsätzlich von keiner Vergütungsbedürftigkeit derartiger Vorbereitungshandlungen ausgingen.<br />
Eine gegenteilige Verkehrssitte ergibt sich auch nicht aus der Fremdnützigkeit des Umkleidens. Diese begründet lediglich, dass es sich bereits um eine Arbeitsleistung im Sinne von § 612 BGB handelt, nicht aber, dass für diese Dienstleistung auch eine Vergütung erwartet werden darf.<br />
Ohne hinreichende Aussagekraft für die Vergütungserwartung ist ebenso der Ort des Umkleidens. Dass der Kläger sich in unmittelbarer Nähe zu seinem Arbeitsplatz auf der Intensivstation umzuziehen hat, vermag allenfalls die betriebliche Notwendigkeit zu unterstreichen. Sie stellt aber kein Erschwernis dar, aufgrund dessen ausnahmsweise eine Vergütungserwartung abgeleitet werden könnte.<br />
Vergütung für die Zeit der Handdesinfektion<br />
Eine andere Beurteilung ergibt sich dagegen für die vom Kläger vorzunehmende qualifizierte Desinfizierung der Hände.<br />
Hierbei handelt es sich anders als bei vor und nach der Arbeit erforderlichen Waschzeiten um einen spezifischen Rüstvorgang, bei dem der Kläger über einen im beruflichen Leben stets zu erwartenden Sauberkeitsstandard erheblich hinausgehende qualitative Anforderungen, die ausschließlich dem Fremd- und Eigenschutz vor Infektionen dienen, zu befolgen hat. Eine Nichtbeachtung der vorgegebenen Regeln, wie die Desinfektion im Einzelnen vorzunehmen ist, beispielsweise eine lediglich flüchtige Desinfektion, würde bereits eine erhebliche Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten des Klägers darstellen. Aufgrund der qualifizierten Vorgaben für die Ausführung dieses Rüstvorgangs, einschließlich der hierfür vorgegebenen Mindestdauer sowie seiner Bedeutung für das Leben und die Gesundheit der Patienten der Beklagten, unterscheidet sich die vom Kläger vorzunehmende Händedesinfektion maßgeblich von einfachen Rüstvorgängen wie einem bloßen Anlegen von Arbeitskleidung sowie einer normalen Reinigung der Hände.<br />
Wird aber wie hier der Rüstvorgang aufgrund seiner Bedeutung für die Hauptleistung mit besonderen Sorgfaltspflichten des Arbeitnehmers verbunden, gebietet es die Verkehrssitte, dass dieser bereits qualifizierten Arbeitsleistung, sofern keine entgegenstehende ausdrückliche Regelung getroffen wurde, eine Vergütung gegenübergestellt wird.<br />
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 2010 – 3 Sa 24/08<br />
1.BAG 11.10.2000 – 5 AZR 122/99 – AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arbeitszeit↩<br />
2.BAG 11.10.2000, a.a.O.↩</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/haendewaschen-als-arbeitszeit-317702" rel="nofollow">http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/haendewaschen-als-arbeitszeit-317702</a></p>
<p>Sehr geehrter Herr Heisig,</p>
<p>es ist leider etwas komplizierter &#8230;<br />
Gibt es eine Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung<br />
und/oder Regelungen im Arbeitsvertrag, Hygieneverordnungen,<br />
die eine qualifizierte Händedesinfektion vor dem Ankleiden<br />
der Dienst-/Berufskleidung (z. B: OP-/Intensivstation) festlegt.<br />
In einem Tarifvertrag kann es auch geregelt werden.</p>
<p>In dem von Ihnen zitierten Urteil ging es um IKEA-Berufskleidung.</p>
<p>Siehe auch:<br />
BAG · Urteil vom 18. Mai 2011 · 5 AZR 181/10 (hier gings um einen Intensivpfleger)<br />
LAG München 6 Sa 969/10 (ArbG München 20 Ca 12646/09) (hier um eine OP-Bereich)</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Max Radloff</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu An einem Sommertag 1999 von Rolf Dieter</title>
		<link>http://andreas-heisig.de/2010/12/17/an-einem-sommertag-1999/comment-page-1/#comment-215</link>
		<dc:creator>Rolf Dieter</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 12:40:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://andreas-heisig.de/?p=857#comment-215</guid>
		<description>Was die Bäume seh`n,
durch Winde verweht,
Gefühle und Liebe
die Zeit vergeht.

übrig bleiben die Worte
und der Wind.
Er trägt sie fort
an einen anderen Ort.

Dort stehn auch Bäume.
Die hören den Wind
aber nicht die Worte
sie sind verweht.

alaikum salam
RD</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was die Bäume seh`n,<br />
durch Winde verweht,<br />
Gefühle und Liebe<br />
die Zeit vergeht.</p>
<p>übrig bleiben die Worte<br />
und der Wind.<br />
Er trägt sie fort<br />
an einen anderen Ort.</p>
<p>Dort stehn auch Bäume.<br />
Die hören den Wind<br />
aber nicht die Worte<br />
sie sind verweht.</p>
<p>alaikum salam<br />
RD</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu YouTube &#8211; Janus &#8211; Sag doch was von Rolf Dieter</title>
		<link>http://andreas-heisig.de/2011/06/17/youtube-janus-sag-doch-was/comment-page-1/#comment-213</link>
		<dc:creator>Rolf Dieter</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 12:05:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://andreas-heisig.de/?p=968#comment-213</guid>
		<description>.......geht unter die Haut.
Genau so wie die Grafic - stark!

Sonnige Gruesse!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;&#8230;.geht unter die Haut.<br />
Genau so wie die Grafic &#8211; stark!</p>
<p>Sonnige Gruesse!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Was stimmt nicht? von Rolf Dieter</title>
		<link>http://andreas-heisig.de/2011/05/02/was-stimmt-nicht/comment-page-1/#comment-205</link>
		<dc:creator>Rolf Dieter</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 02:25:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://andreas-heisig.de/?p=935#comment-205</guid>
		<description>Hallo Andreas,
D
das denke ich eigentlich weniger. Ehr ist mir die Zeit zu schade,mich mit solch Leuten abzugeben, Da gibt es schoenere Dinge, die man tun und denken kann.
LG Rolf</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andreas,<br />
D<br />
das denke ich eigentlich weniger. Ehr ist mir die Zeit zu schade,mich mit solch Leuten abzugeben, Da gibt es schoenere Dinge, die man tun und denken kann.<br />
LG Rolf</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Was stimmt nicht? von Andreas Heisig</title>
		<link>http://andreas-heisig.de/2011/05/02/was-stimmt-nicht/comment-page-1/#comment-204</link>
		<dc:creator>Andreas Heisig</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 May 2011 17:24:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://andreas-heisig.de/?p=935#comment-204</guid>
		<description>Nein, alles in Butter.

Manchmal könnte man durch den Beruf zum Misanthrop werden!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, alles in Butter.</p>
<p>Manchmal könnte man durch den Beruf zum Misanthrop werden!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Was stimmt nicht? von Rolf Dieter</title>
		<link>http://andreas-heisig.de/2011/05/02/was-stimmt-nicht/comment-page-1/#comment-203</link>
		<dc:creator>Rolf Dieter</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 May 2011 15:10:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://andreas-heisig.de/?p=935#comment-203</guid>
		<description>....... wenns Probleme mit dem Beitrag geben sollte, dann ist mein Laptop schuld!
Der Touchscreen &quot;sieht&quot; ab und zu &quot;Phantome&quot;.
Bitte Benachrichtigen!!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;&#8230;. wenns Probleme mit dem Beitrag geben sollte, dann ist mein Laptop schuld!<br />
Der Touchscreen &quot;sieht&quot; ab und zu &quot;Phantome&quot;.<br />
Bitte Benachrichtigen!!!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Was stimmt nicht? von Rolf Dieter</title>
		<link>http://andreas-heisig.de/2011/05/02/was-stimmt-nicht/comment-page-1/#comment-202</link>
		<dc:creator>Rolf Dieter</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 May 2011 15:07:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://andreas-heisig.de/?p=935#comment-202</guid>
		<description>Hallo Andreas,
&#160;
ich habe ueber 15 Jahre beim Roten Kreuz in D freiwilligen Dienst absolviert.&#160; Auch in meinem Beruf als Satz- und Drucktechniker sind mir im mer
wieder Leute begegnet, die der Meinung waren &quot;sie sind mehr&quot;. Ich habe mir angeeignet diese Menschen einfach links liegen zu lassen.
Ansonsten bringt es nur Aerger. Und das brauche ich nicht.&#160;Konstruktive Kritik ist dagegen nie ein Problem.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andreas,<br />
&nbsp;<br />
ich habe ueber 15 Jahre beim Roten Kreuz in D freiwilligen Dienst absolviert.&nbsp; Auch in meinem Beruf als Satz- und Drucktechniker sind mir im mer<br />
wieder Leute begegnet, die der Meinung waren &quot;sie sind mehr&quot;. Ich habe mir angeeignet diese Menschen einfach links liegen zu lassen.<br />
Ansonsten bringt es nur Aerger. Und das brauche ich nicht.&nbsp;Konstruktive Kritik ist dagegen nie ein Problem.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Waldimpressionen von emma</title>
		<link>http://andreas-heisig.de/2010/12/23/waldimpressionen/comment-page-1/#comment-200</link>
		<dc:creator>emma</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Apr 2011 03:15:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://andreas-heisig.de/?p=875#comment-200</guid>
		<description>Tolle Photos, vorallem die Perspektive&#160; find ich einmalig!
Ich f&#228;nde es praktisch wenn Du eine Bewertungsfunktion unter deine Bilder bzw. Artikel einbauen w&#252;rdest. So ein simples I -like Button. Inwieweit das umsetzbar ist, weiss ich nicht wegen mangelnder IT-Kenntnisse. Aber es w&#228;re bestimmt interaktiver:-) Es gibt&#160; sicher viele Besucher die vorbeikommen, deinen Blog gut finden, aber eher passiv bleiben und schreibfaul sind ;-) 
MfG
&#160;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Tolle Photos, vorallem die Perspektive&nbsp; find ich einmalig!<br />
Ich f&auml;nde es praktisch wenn Du eine Bewertungsfunktion unter deine Bilder bzw. Artikel einbauen w&uuml;rdest. So ein simples I -like Button. Inwieweit das umsetzbar ist, weiss ich nicht wegen mangelnder IT-Kenntnisse. Aber es w&auml;re bestimmt interaktiver:-) Es gibt&nbsp; sicher viele Besucher die vorbeikommen, deinen Blog gut finden, aber eher passiv bleiben und schreibfaul sind <img src='http://andreas-heisig.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /><br />
MfG<br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Aus gegebenem Anlass: Wenn der Wind weht von Aiman</title>
		<link>http://andreas-heisig.de/2011/03/13/aus-gegebenem-anlass-wenn-der-wind-weht/comment-page-1/#comment-191</link>
		<dc:creator>Aiman</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Mar 2011 20:05:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://andreas-heisig.de/?p=928#comment-191</guid>
		<description>Endlich ein guter Post, mein Dank. Muss man erstmal verarbeiten. Generell finde ich den Blog gut zu lesen und leicht zu verstehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Endlich ein guter Post, mein Dank. Muss man erstmal verarbeiten. Generell finde ich den Blog gut zu lesen und leicht zu verstehen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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